Falsche Missbrauchserinnerungen unter strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Zillikens, Brilon
Die wichtigsten Punkte des Referats waren:
Grundsätzlich sollte ein Beschuldigter keine Aussage machen, ohne einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Als Beschuldigter ist er nicht zur Aussage verpflichtet. Es ist wichtig, einen Anwalt zu wählen, der mit der speziellen Materie vertraut ist.
Gegenanzeige wegen Beleidigung/übler Nachrede bringt nicht viel, weil sie meist zur Einstellung des Verfahrens führt. Nützlicher sind Zivilklagen auf Unterlassung oder Widerruf, die unter Umständen mit erheblichen Geldbußen bei Verletzung verbunden sein können. Entscheidung zur Zivilklage ist auch eine Kostenfrage.
Die Ermittlungsphase muss optimal genutzt werden, weil in der Ermittlungsphase ein positives Ergebnis (Einstellung des Verfahrens in 60% der Fälle) weit leichter zu erreichen ist, als im eigentlichen Prozess (Freispruch in nur 25% der Fälle). Wird die Ermittlungsphase vom Verteidiger nicht genutzt, so ist ein Anwaltswechsel zu erwägen.
Glaubhaftigkeitsgutachten zur Aussage des Opferzeugen sollten möglichst schon in der Ermittlungsphase beauftragt werden. Wenn der Staatsanwalt dazu nicht bereit ist, ggf. ein Privatgutachten erstellen lassen. Im Prozess ist die Erstellung eines laubhaftigkeitsgutachten Entscheidung des Richters, der dazu aber keineswegs gehalten ist. Gutachten müssen sorgfältig vom Anwalt geprüft werden.
Problematisch sind Tendenzen, die Gesetzgebung bei Sexualdelikten zu verschärfen, u. A. durch Verlängerung der Verjährungsfristen oder Erleichterung, sexuelle Handlung zum Straftatbestand zu machen.
Prozesse gegen Therapeuten (Strafanzeigen oder Zivilklagen auf Schadenersatz) sind in Deutschland bisher wenig erfolgversprechend.
Trotzdem sollten Personen, die aufgrund einer falsche Erinnerungen induzierenden Psychotherapie geschädigt sind, die Möglichkeit eines
juristischen Vorgehens gegen den Therapeuten bzw. die Therapeutin abklären.
Gegen beschuldigende Kinder kann man auch durch teilweisen Erbentzug vorgehen, doch kann der Pflichtteilanspruch nur in Fällen äußerst schwerer Verfehlungen angetastet werden.
Weitere Informationen zu diesem Seminar erhalten Beschuldigte auf Anfrage über kontakt@false-memory.de.