Merkblatt Recht für Betroffene von Fehlanschuldigungen
Diese rechtlichen Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.
An dieser Stelle danken wir RA Jürgen Zillikens, Brilon, für seine Expertise
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Was bedeutet es, wenn strafrechtliche Ermittlungen gegen mich eingeleitet werden?
Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen jede Strafanzeige daraufhin prüfen, ob konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorhanden sind. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern ruht die Verjährung bis zum 30. Lebensjahr des Opfers. Dadurch können Taten 40 bis 50 Jahre später verfolgt werden. Die Wahrheitsfindung ist dann oft extrem schwierig.
Nicht jede Anzeige führt zu einem umfangreichen Ermittlungsverfahren oder zu einer Anklage. Laut Statistischem Bundesamt kam es im Jahr 2024 in rund sieben Prozent aller ermittelten Fälle zur Anklage. Die Einstellungsquote im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs liegt bei etwa 60 %. Kommt es dagegen zu einer Anklage, kann die Verurteilungsquote regional unterschiedlich auf über 50 % ansteigen. Juristen sind allerdings inzwischen sensibel in Bezug auf die Unzuverlässigkeit von Erinnerungen.
Dennoch gilt: Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Sie vor einer eventuellen Anklageerhebung haben!
Keine Aussage ohne Anwalt!
Gespräche mit Polizei oder Staatsanwaltschaft können missverstanden oder verkürzt protokolliert werden. Einmal in der Akte, lassen sich solche Aussagen kaum korrigieren. Zudem sind die rechtlichen Folgen eigener Äußerungen oft nicht absehbar. Deswegen sagen Sie nichts ohne einen Anwalt an ihrer Seite. Machen Sie auch beim ersten Kontakt mit der Polizei keine Angaben am Telefon!
Akteneinsicht
Sie selbst haben kein Recht darauf, Einsicht in Zeugenaussagen oder andere maßgebliche Dokumente in der Ermittlungsakte zu nehmen. Das kann nur Ihr Verteidiger. Er darf ausschließlich Ihnen Kopien aus der Akte geben. Akteninhalte an Dritte weiterzugeben, ist nur in äußerst eingeschränktem Maß zulässig und kann darüber hinaus strafbar sein.
Wahl des Verteidigers
Der Titel „Fachanwalt“ sagt wenig aus. Bei Strafverteidigern gibt es keine umfangreiche Spezialausbildung wie bei Ärzten. Erfahrung mit genau Ihrer Problematik ist entscheidend, aber das können Sie anhand einer Visitenkarte oder Website in der Regel nicht abschätzen. Rät ein Anwalt zur Untätigkeit bis zum Prozess, erwägen Sie einen Anwaltswechsel. False Memory Deutschland e.V. kann, Ihnen bei der Suche nach einem Rechtsbeistand behilflich sein. Kontaktieren Sie uns!
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Es kommt darauf an:
Sind Sie als Beschuldigter vorgeladen, müssen Sie nicht aussagen und auch nicht zur Vernehmung erscheinen.
Als Zeuge müssen Sie erscheinen und auch aussagen.
Aus der schriftlichen Ladung können Sie nicht erkennen, in welcher Rolle Sie geladen sind? Fragen Sie unbedingt nach!
Aussage als Zeuge
Im Vorhinein ist kaum abzusehen, wie eine Zeugenaussage verlaufen wird. Daher: Nehmen Sie auch für Ihre Zeugenaussage einen Anwalt als Beistand mit! Während Ihrer Vernehmung können Situationen entstehen, in denen Sie sich selbst belasten und so zum Beschuldigten werden könnten. In diesem Fall muss die vernehmende Person Sie sofort auf Ihr Recht zu Schweigen hinweisen. Tut sie das nicht, kann Ihre Aussage später nicht verwendet werden.
Muss ich erkennungsdienstliche Maßnahmen dulden?
Fotos und Fingerabdrücke: Ja. DNA-Tests gegen Ihren Willen nur mit richterlichem Beschluss.
Zivilrechtliche Klage, Gegenanzeige, Selbstanzeige, Glaubhaftigkeitsgutachten – welche Möglichkeiten habe ich, mich rechtlich zu wehren?
Zivilrechtliche Klage Die beschuldigende Person auf Unterlassung oder Schadenersatz zu verklagen, kann wirksam sein, um sie dazu zu bewegen, ihre Anschuldigungen zurückzuziehen.
Gegenanzeige
Die Person ihrerseits anzuzeigen, z. B. wegen Falscher Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch), Übler Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch) oder Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) hilft Ihnen eher nicht. Sehr wahrscheinlich wird ihre Anzeige als Privatklagedelikt mit vorgeschaltetem Schlichtungsverfahren behandelt. Öffentliches Interesse wird im Familienkreis meist verneint.
Ihre Anzeige wird in der Regel auch nicht sofort, sondern erst im Zusammenhang mit der Beschuldigung geprüft und entschieden. Stellt das Gericht fest, dass Sie Opfer einer falschen Verdächtigung – und damit einer schweren Straftat – sind, können der Person, die die Falschbeschuldigung erhebt, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (in schweren Fällen bis zu zehn Jahren) drohen. Dafür muss das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass Sie wissentlich und bewusst falsch beschuldigt wurden. Ob diese Annahme in Fällen induzierter Erinnerung erfüllt sein kann, dürfte im Ermessen des jeweiligen Gerichts liegen.
Selbstanzeige Sich selbst anzuzeigen, um eine Klärung der Vorwürfe zu erzwingen, ist nicht ratsam. Eine solche Anzeige führt in der Regel bestenfalls zur Einstellung des Verfahrens, nicht aber zu einem Urteil, in dem Ihre erwiesene Unschuld festgestellt wird.
Glaubhaftigkeitsgutachten
Bei „Aussage gegen Aussage“-Verfahren sind aussagepsychologische Gutachten oft zentral. Dabei prüft ein speziell qualifizierter Rechtspsychologe oder eine psychologische Sachverständige, ob eine Zeugenaussage auf Erlebtem basiert. Dafür bewerten sie die Qualität einer Aussage, ihre Entstehung und -validität.
Gutachten können vom Staatsanwalt beauftragt, aber auch durch den Verteidiger angeregt werden. Außerdem haben sie die Möglichkeit, ein aussagepsychologisches Privatgutachten einzubringen. Dringen Sie drauf, dass Ihr Anwalt möglichst bereits vor Anklageerhebung ein psychologisches Aussagegutachten anfordert.
Das Gutachten unterstützt das Gericht, entscheidet aber nicht.Maßgeblich ist nur das mündlich erstattete Gutachten in der Verhandlung.
Der Bundesgerichtshof hat 1999 wissenschaftliche Standards für Gaubhaftigkeitsgutachten festgelegt. Trotzdem ist die Qualität sehr unterschiedlich. Anwälte sollten Gutachten sorgfältig prüfen und ggf. Gegengutachten beantragen.
Erbrechtliche Konsequenzen
Sind sie als Elternteil mit falschen Missbrauchsvorwürfen konfrontiert, haben Sie die Möglichkeit ihr Kind zu enterben. Der Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bleibt bestehen. Er kann nur bei schweren Verfehlungen oder Straftaten des Kindes verweigert werden.
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